Google+ und Facebook – Fotorecht und Impressum

|

März 10

Wenn Sie ein Google+ oder ein Facebook Profil unterhalten, müssen Sie darauf achten, dass Sie beim Posten von Bildern und Texten auch die Nutzungsrechte besitzen. Ansonsten droht schnell die Gefahr einer Abmahnung. Abgemahnt wird auch derjenige, der bei öffentlich zugänglichen Seiten vergessen hat, ein Impressum einzufügen. Im Video erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke worauf die Nutzer solcher Netzwerke achten müssen:

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Bildnachweis:
© fotogestoeber – Fotolia.com