Im Mai letzten Jahres hatte der BGH darüber zu entscheiden ob das sogenannte „Framing“ eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Beim Framing werden fremde Inhalte, z.B. Videos oder Bilder, durch einen elektronischen Verweis so auf einer Internetseite eingebunden, dass sie dort direkt dargestellt bzw. abgerufen werden können. Die Frage ist so komplex und weitreichend, dass der BGH diesen Rechtsstreit dem EuGH vorgelegt hat.
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