Wenn Sie Bilder verwenden, ohne dass Sie diese vorher ordnungsgemäß lizenziert haben, müssen Sie mit einem Schadensersatz von 120.- Euro pro Bild rechnen. Das entschied am 27. Mai diesen Jahres das Landgericht Köln. Der Beklagte hatte die Produktfotografie eines anderen eBay-Users für seinen kommerziellen eBay-Verkauf verwendet. Das Gericht ging bei seiner Einschätzung von einer fiktiven Lizenzgebühr aus und bemaß den Schadensersatzbetrag auf 120,- Euro. Dieser Betrag errechnete das Gericht aus den Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing. Da das geklaute Foto von einem Laien stammte, verringerte sich der zu zahlende Schadensersatz um 20 Prozent. Das bedeutet geklaute Bilder von Profi-Fotografen können nochmal teurer werden.
Klauen Sie keine Bilder aus dem Internet
Gehen Sie immer sicher, dass Sie für Ihren Blog, Ihre Social Media Präsenz sowie Ihre Webseite Bilder verwenden, die Sie zum Beispiel über Bildportale ordnungsgemäß lizenzieren lassen. Bei Nutzung fremder Bilder, die nicht über ein Bildportal vertrieben werden, müssen Sie den Urheber schriftlich um Erlaubnis bitten und diese so archivieren, dass Sie die genutzten Bilder sowie den Schriftverkehr im Zweifel vor Gericht vorgelegen können.
Sie dürfen Bilder mit einer Creative Commons Lizenz kostenlos für Ihre redaktionellen und zum Teil auch kommerziellen Seiten nutzen. Werke mit Creative Commons Lizenzen bedeutet aber keinesfalls, dass Sie diese uneingeschränkt nutzen können. Im folgenden Artikel können Sie sich über die unterschiedlichen Lizenzregelungen informieren: Creative Commons Lizenzen: Was Sie bei Nutzung beachten müssen.
Bildnachweis:
©istockphoto.com/4774344sean