Urheberrecht – Wie sieht das Zitatrecht aus?

    Sobald Sie einen Artikel verfassen und dabei auf fremde Quellen zurückgreifen möchten, sind Sie mit dem Urheberrecht konfrontiert. Demnach dürfen Zitate grundsätzlich nicht ohne die Einwilligung des jeweiligen Urhebers verwendet werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass ein Zitat automatisch gegen geltendes Recht verstößt. Vielmehr stellt das Urheberrecht konkrete Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Ist dies der Fall, steht einer Nutzung des gewünschten Zitats nichts mehr im Wege.

    Was darf zitiert werden?

    UrheberrechtBei einem Zitat handelt es sich nicht zwangsläufig um die wörtlich übernommene Passage eines Textes. Auch die Nutzung anderer Medien wie Musik oder Bilder als Zitate ist möglich. Über die Zulässigkeit gibt das Zitatrecht in § 51 des Urheberrechtsgesetzes Auskunft: Sofern das Zitat nicht zu umfangreich ist und einem besonderen Zweck dient, dürfen Sie es nutzen. Dies gilt nicht nur für komplette Werke, die zur Erläuterung des Inhalts eines eigenständigen wissenschaftlichen Werks in selbiges aufgenommen werden, sondern auch für einzelne Stellen, die nach ihrer Veröffentlichung in einem anderen Sprachwerk zitiert werden. Vor allem letzterer Teil ist für Blogger und Journalisten von entscheidender Bedeutung, da hier keine Beschränkung auf wissenschaftliche Werke vorgenommen wird. Doch auch für das so genannte Kleinzitat sieht das im Urheberrecht verankerte Zitatrecht strenge Regeln vor.

     

    In welchem Umfang darf zitiert werden?

    Wenn Sie ein Zitat anführen möchten, müssen Sie zwingend auf dessen Umfang achten: Überschreiten Sie die durch das Zitatrecht festgelegten Grenzen, hat der Urheber einen Anspruch auf Schadenersatz und Unterlassung. In welchem konkreten Umfang Sie nun aber zitieren dürfen, legt das Zitatrecht nicht detailliert fest. Eine pauschale Richtlinie gibt es daher nicht. Im Zweifel müssen der Zweck, der Inhalt und der Umfang des Zitats beurteilt und in Relation mit dem Inhalt und dem Umfang des zitierenden Werks gesetzt werden. Dabei sind die Grenzen eng gezogen: Den überwiegenden Anteil der Arbeit muss die kritische Auseinandersetzungen ausmachen.

     

    Wie muss zitiert werden?

    Die im Urheberrecht verankerten Voraussetzungen erfüllen Sie, indem Sie jedes Zitat mit der zugehörigen Quelle belegen. Achten Sie dabei bei Bildern auf die Vorgaben von Bildagenturen und vor allem in welchem Umfang Sie diese verwenden dürfen. Betreiben Sie zum Beispiel eine kommerzielle Seite, müssen Sie meist eine erweiterte Lizenz kaufen. Bei redaktionellen Seiten ist dies nicht der Fall, meist genügt eine Standardlizenz.

     

    Die Verwendung von Bildern und Videos kann kompliziert sein. Lesen Sie hier, was Sie bei Ihren Social Media Aktivitäten beachten müssen, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind: Social Media und Recht: Was ist erlaubt?

     

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