Social Media und Recht: Was ist erlaubt?

    Fotos, Videos, Links und Text: Für Unternehmen sowie private Blog-Betreiber gehört es zur Social Media Strategie dazu, Content auf Social Media Kanälen zu verbreiten und dafür zu sorgen, dass diese geteilt und dadurch viral werden. Wichtig dabei: die rechtliche Absicherung darf nicht außer Acht gelassen werden, sonst kann es gerade in Deutschland schnell zu einer Abmahnung kommen. Hier ein Überblick wie Social Media Marketing rechtssicher gelingt.

    Fotos: immer Rechte prüfen

    Social Media und Recht

    Wenn Sie Fotos auf Social Media Kanälen verbreiten, müssen Sie das Urheberrecht beachten. Fotos jeglicher Art sind urheberrechtlich geschützt. Also auch Fotos von Privatpersonen dürfen Sie ohne Genehmigung nicht veröffentlichen! Bei gekauften Stock-Fotos müssen Sie auf die jeweiligen Richtlinien achten und die Quelle immer korrekt angeben. Dies gilt auch für Creative Commons-Lizenzen. Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie Inhalte zur kommerziellen Nutzung verwenden, sollten Sie NC-Lizenzen (non commercial) nicht verwenden.

     

    Embedden von Inhalten

    Social Media und Recht

    Am 16. Mai entscheidet der Bundesgerichtshof in einem Fall über das Embedden von Inhalten, wie zum Beispiel YouTube- oder Vimeo-Videos. Das Urteil könnte sich zu einem Grundsatzurteil ausweiten und vor den Europäischen Gerichtshof gehen. In dem Fall geht es darum, ob das so genannte Framing (also Embedden) schon eine Urheber-
    rechtsverletzung darstellt.

     

    Inhalte Dritter einbinden

    Social Media und Recht

    Auch wenn viele Blogs, so wie auch Video-Plattformen, es anbieten Inhalte weiter zu verbreiten, sollten Sie diese erst prüfen. Sobald die Inhalte geschützt sind, dürfen Sie diese nicht übernehmen. Auch bei Verlinkung auf andere Websites, ist dies nur erlaubt, wenn diese nicht geschützt sind.

     

    Auf Social Media Sites das Impressum einbinden

    Als elektronischer Informations- und Kommunikations-
    dienst, zum Beispiel als Online-Shop, sind Sie impressumspflichtig. Vorschrift ist, dass Ihr Impressums-Eintrag leicht zu finden ist. Aus diesem Grund sollten Sie bei Ihrer Facebookseite Ihr Impressum nicht in die Info-Box stellen, da er auf verschiedenen Devices nicht mehr gut sichtbar ist, sondern einen zusätzlichen Reiter „Impressum“ anlegen.

    Bei einer Twitterseite gibt es bislang nur das „Bio“-Feld für die Impressums-Angabe.

     

    Es gilt: Bevor Sie Ihre Social Media Strategie umsetzen, gehen Sie immer sicher, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.

     

    Bildnachweis:
    Image credit: tristan3d / 123RF Stock Photo