Digitale Barrierefreiheit. Ein Begriff, der bei vielen Unternehmen spätestens seit dem 28. Juni 2025 ganz oben auf der To-do-Liste steht. Denn seitdem gilt: Digitale Produkte und Services müssen so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit Behinderung problemlos nutzbar sind.
Die technischen und inhaltlichen Anforderungen dafür liefert ein Standard, den viele schon mal gehört haben, aber kaum jemand im Detail kennt: die Web Content Accessibility Guidelines, oder kurz: WCAG.
Dieser Artikel beleuchtet, was jetzt wichtig ist: Was die WCAG eigentlich verlangen, was hinter den vier Prinzipien steckt und was sich mit WCAG 2.2 geändert hat.
Die Diskussion um digitale Barrierefreiheit war lange stark auf den öffentlichen Sektor beschränkt. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ändert sich das: Seit dem 28. Juni 2025 müssen digitale Produkte und Services in vielen Bereichen barrierefrei gestaltet werden, darunter:
Grundlage ist die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act), die mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in nationales Recht überführt wurde. Doch auch abseits der Pflicht ist Accessibility ein Wettbewerbsvorteil: Eine barrierefreie Website oder App ist im Allgemeinen besser nutzbar, performt stärker in der Suche und stärkt das Vertrauen in Eure Marke.
Die WCAG umfassen mehr als 70 Erfolgskriterien, lassen sich aber auf vier grundlegende Prinzipien herunterbrechen:
Das erste Prinzip der WCAG 2.2 stellt sicher, dass digitale Inhalte überhaupt aufgenommen werden können – unabhängig davon, ob Nutzer*innen sehen, hören oder lesen können. Informationen müssen also über mindestens einen Sinn zugänglich sein. Hier ein paar Praxisbeispiele zur Verdeutlichung:
Auf diese Weise sind zentrale Inhalte für alle Nutzer*innen wahrnehmbar; auch dann, wenn visuelle oder auditive Kanäle eingeschränkt sind.
Das zweite Prinzip „Bedienbar“ sorgt dafür, dass Websites und Apps unabhängig von der Eingabemethode (Maus, Tastatur, Spracheingabe usw.) steuerbar bleiben. Praktisch heißt das:
Besonders in komplexeren Interfaces wie bei Buchungsstrecken, Konfiguratoren oder Formularen entscheidet dieses Prinzip darüber, ob Nutzer*innen ans Ziel kommen oder aussteigen.
Dieses Prinzip zielt darauf ab, Inhalte, Navigation und Interaktionen so zu gestalten, dass Nutzer*innen sie intuitiv verstehen. Es darf hierbei keine Rolle spielen, wie viel Erfahrung jemand mit digitalen Anwendungen hat, welche Sprache gesprochen wird oder ob eine kognitive Behinderung vorliegt. In der Umsetzung könnte das wie folgt aussehen:
Kurzum: Eine Seite ist dann verständlich, wenn Nutzer*innen sich nicht fragen müssen, „Was passiert als Nächstes?“, sondern mit klarem Feedback durch Prozesse geführt werden.
Accessibility endet nicht im Frontend. Sie beginnt dort, aber sie wirkt bis tief in die technische Architektur hinein. Genau darum geht es beim vierten Prinzip „Robust“: Inhalte und Funktionen müssen so umgesetzt sein, dass sie auch in unterschiedlichen technischen Umgebungen zuverlässig funktionieren – auf verschiedenen Browsern, Betriebssystemen, Geräten und mit unterstützenden Technologien wie Screenreadern. Was das bedeutet:
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WCAG 2.2 ist seit dem 5. Oktober 2023 offiziell verabschiedet und ergänzt die bisherige Version 2.1 um neun neue Erfolgskriterien. Für viele Unternehmen sind diese Neuerungen spätestens seit dem 28. Juni 2025 relevant, denn an diesem Datum ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) als nationale Umsetzung des European Accessibility Act in Kraft getreten.
Der auffälligste Unterschied: WCAG 2.2 legt mehr Gewicht auf mobile Nutzung. Während 2.1 bereits empfohlen hatte, Inhalte auf Touch-Geräten gut bedienbar zu machen, wird das in der neuen Version messbar. Interaktive Elemente wie Buttons, Icons oder Links müssen jetzt eine Mindestgröße von 24 × 24 CSS-Pixeln haben. Das macht den Unterschied zwischen „frickelig“ und „flüssig“, gerade auf kleineren Smartphone-Screens.
Weitere wichtige Neuerungen:
Die restlichen neuen Kriterien betreffen vor allem Nutzer*innen mit kognitiver Behinderung und bringen mehr Klarheit in Feedback, Navigation und Steuerbarkeit. Eine Übersicht aller Neuerungen findest du hier.
Die WCAG 2.2 sind weit mehr als ein technischer Standard – sie sind der Maßstab für digitale Teilhabe. In Kombination mit dem European Accessibility Act gibt es nun verbindliche Vorgaben, die nicht nur rechtlich relevant, sondern auch strategisch sinnvoll sind. Unternehmen, die digitale Barrierefreiheit jetzt konsequent umsetzen, sichern sich nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen, sondern schaffen auch ein inklusives Nutzungserlebnis für eine breitere Zielgruppe.
Digitale Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Die vier Prinzipien der WCAG – wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust – bieten dabei eine klare Orientierung für Design, Entwicklung und Content. Sie helfen Teams, strukturiert zu prüfen, wo bestehende Produkte verbessert und neue Angebote von Anfang an zugänglich gestaltet werden können.
Der Blick nach vorn zeigt: Inklusion wird zunehmend zum Qualitätsmerkmal digitaler Produkte. Die Anforderungen an Usability, Kompatibilität und Nutzerzentrierung wachsen – nicht nur durch gesetzliche Vorgaben, sondern auch durch steigende Erwartungen auf Nutzerseite. Wer heute in Barrierefreiheit investiert, schafft langfristig bessere Produkte, stärkt das Vertrauen in die eigene Marke und positioniert sich zukunftsfähig in einem digitalen Markt, der immer vielfältiger wird.
Jetzt ist die Umsetzung gefragt: Wie und wo spiegelt sich Barrierefreiheit bei euren Angeboten bereits wider und wo kannst du die vier Prinzipien noch stärker verankern?
Copyrights Titelbild: Helen-HD / stock.adobe.com
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